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Platzordnung

  1. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der technische Leiter oder dessen Vertreter.
  2. Der technische Leiter ist berechtigt Plätze zu sperren.
  3. Dem Platzwart ist jederzeit die notwendige Platzpflege zu mobilisieren.
  4. Sämtliche Personen des gewählten Vorstandes haben das Recht, bei Verstößen gegen die Platzordnung Mitglieder und/oder Besucher zum Verlassen der Tennisplätze und auch der Anlage aufzufordern. Der Aufforderung ist Folge zu leisten.
  5. Der Platzwart erhält seine Anweisungen ausschließlich vom technischen Leiter.
  6. Die Tennisbekleidung sollte der Sportart angemessen sein.
  7. Tennisschuhe sind ZWINGEND vorgeschrieben. Insbesondere ist auf das Profil zu achten, ein sogenanntes Fischgrätenprofil. Mit anderen Schuhen dürfen die Plätze nicht betreten werden.
  8. Die Plätze sind grundsätzlich mittels der Bewässerungsanlage vor dem Spiel zu wässern, es sei denn, dass die Plätze bereits für den Spielbetrieb ausreichend feucht sind.
  9. Nach dem Spielen sind die Plätze abzuziehen, so dass eine optimale Verteilung des Sandes gewährleistet ist. Die Linien sind zu fegen.
  10. Auf und außerhalb des Platzes erwarten wir ein gesittetes Verhalten mit Rücksicht auf andere Mitglieder, Gäste und Nachbarn.

Viel Spaß beim Tennis wünscht der Vorstand